Die ProMediaScan AG verfügt über die Technologie, im Livestreamverfahren Rundfunk und Fernsehprogramme durch automatisierte Abtastung nach urheberrechtlich geschützten Musiksequenzen zu durchsuchen.
Wir erstellen für unsere Kunden exakte Zahlen- und Datenprotokolle, die zur Vorlage bei Verwertungsgesellschaften als Abrechnungsgrundlage dienen.
Durch unsere Protokolle wird gewährleistet, dass die gesendeten Werke in tatsächlich zutreffender Spieldauer zur Abrechnung kommen, ohne dass der Urheber dabei Rechte an Dritte übertragen muss.
Für die Inhaber urheberrechtlich geschützter Werke besteht somit die Möglichkeit, unabhängig von den Angaben und Sendeprotokollen der Sender oder Produzenten, die erfolgte jährliche Abrechnung für das musikalische Aufführungsrecht zu überprüfen und gegebenenfalls Nachforderungen zu stellen.
Dieser Service dient sowohl der Überwachung von unverfälschtem Audiomaterial, wie beispielsweise Songs, Werbespots und Erkennungsmelodien als auch der Überwachung von Musiktiteln, die im Hintergrund eingesetzt werden und die durch Sprache oder Geräusche verfremdet wurden, wie es bei der Verwendung von nicht exklusiver Library Musik in Magazinformaten, Dokumentationen oder On-Air-Promotions der Fall ist.
Die 24-stündige Abtastung der abrechnungsrelevanten TV- Sender macht die Sendeprotokolle und Wiederholungsprognosen der Bildformatproduzenten überflüssig und versorgt die Urheber und Ko-Urheber von geschützten Musikwerken mit einem eindeutigen und zur Reklamtion anwendbaren Zahlen- und Datenwerk.
Das entsprechende Bildprotokoll wird mitgeliefert, welches im Bedarfsfall mit dem Bild- und Tonmaterial der Sendeanstalten abgeglichen werden kann.
Da die Sendeanstalten zu dem Mitschnitt und der Archivierung aller ausgestrahlten Programme vor der Landesmedienanstalt gesetzlich verpflichtet sind, ist ein Abgleich im Falle einer Urheberrechtsverletzung stets und lückenlos zur Beweisfindung auf gesetzlicher Grundlage möglich.