Originalurheber


Komponisten, Textdichter und Verlage urheberrechtlich geschützter Musiksequenzen als Mitglieder einer der weltweiten Verwertungsgesellschaften bekommen durch Livestreamabtastung der TV- und Rundfunkprogramme im In- und Ausland unmissverständliche Klarheit über ihre abrechnungsrelevanten Daten hinsichtlich der zu verwertenden musikalischen Aufführungsrechte und durch die Abtastung eines endgefertigten Bildtonträgers im Fall einer Lizenzvergabe nach Sekundenpreis Gewissheit über den Anspruch auf ihre mechanischen Vervielfältigungsrechte.

Ko-Urheber
Ko-Komponisten oder Ko-Textdichter, die Mitglied oder nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind und über Verlags- Bandübernahme- oder Refundierungsverträge auf die wahrheitsgetreue Endabrechnung der Originalurheber ihrer Werke angewiesen sind, betreiben unabhängig der durch diese gemachten Angaben Recherche und Inkasso.

Subverlage
Verlage, die im Interesse anderer Verlage oder Urheber Inkasso bei einer Verwertungsgesellschaft zu deren Gunsten betreiben, erfahren alle nicht vor der inländischen Verwertungsgesellschaft gelisteten Sendeminuten von ausländisch produzierten Sendeformaten, die inländisch ohne Austausch der Musiken ausgestrahlt werden.

Ausländische Originalurheber und -Verlage
Verlage und Urheber, die über einen Subverlag einer inländisch angeschlossenen Verwertungsgesellschaft Inkasso betreiben, nehmen eigenständig aus der Ferne die Überwachung ihrer Werke vor, um so die Endabrechnungen ihrer Subverlage zu überwachen und etwaig zu korrigieren.

Plattenfirmen/Label
Musikvertriebe, die inländisch der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) angehören und Labelcodes (LC) ihrer in- und ausländischen Label erwarben, kontrollieren ihre Sendeminuten aus der öffentlichen Wiedergabe selbst und verrechnen die Ausschüttung derer durch den Bundesverband Musikindustrie (IFPI) eigenständig nach.

Film- und Fernsehschaffende

Produzenten oder die für das Musikprotokoll und die geschätzte Wiederholungsfrequenz einer jeden öffentlich ausgestrahlten oder auf Bildtonträgern vervielfältigten Medienproduktion Verantwortlichen werten ihre Produktionen mit dem Wissen der verwendeten Titel nach Endabnahme und Fertigstellung der Produktion technisch und endgültig aus.